Sie waren vor den Kantons- und Regierungsratswahlen überall im Kanton zu sehen und dürften auch für die Gemeinderatswahlen im April die Strassen säumen: die Wahlplakate der kandidierenden Politikerinnen und Politiker. Damit die Parteien ihre wählbaren Köpfe präsentieren dürfen, müssen sie grundsätzlich nur geringe rechtliche Auflagen einhalten.
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