FC Luzern

«Das Angebot steht»: Trotz Sieg vor Gericht bleibt Bernhard Alpstaeg gesprächsbereit

Bernhard Alpstaeg ist rechtmässiger Mehrheitsaktionär des FC Luzern. Das erstinstanzliche Urteil fällt deutlich aus, dennoch zieht es die FCL Holding AG weiter.

Auf dieses Urteil haben die Fussballfans in der Innerschweiz lange gewartet: Nun hat das Bezirksgericht Luzern den Parteien das schriftliche Urteil im Streit um die «Stierli-Aktien» zugestellt. 2022 hatte die FCL Holding AG an einer denkwürdigen Generalversammlung diese 25 Prozent aus dem Aktienbuch gestrichen, mit der Begründung, Alpstaeg habe diese unrechtmässig erworben. Dagegen hatte der Swisspor-Patron 2023 beim Bezirksgericht Luzern geklagt, im Februar 2026 fand der Prozess statt. Nun erhält Alpstaeg Recht.

FCL muss Alpstaeg wieder ins Aktienbuch eintragen

Laut dem 54-seitigen Urteil stützt das Bezirksgericht Alpstaeg in den entscheidenden Punkten. Die FCL Holding AG müsse Alpstaeg wieder als Eigentümer des umstrittenen Aktienpakets von 25 Prozent anerkennen und ihn entsprechend im Aktienbuch eintragen. Wird das Urteil rechtskräftig, würde Alpstaeg somit wieder über eine Aktienmehrheit von 52 Prozent verfügen.

Zudem hebt das Gericht sämtliche Beschlüsse der Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 rückwirkend auf. Gescheitert ist die FCL Holding AG auch mit ihrer Eventualwiderklage: Für den Fall, dass Alpstaeg als Eigentümer anerkannt wird, hatte sie verlangt, er müsse ihr das Aktienpaket für 500’000 Franken oder alternativ ohne Gegenleistung übertragen. Das Gericht wies diese Forderung vollständig ab.

Auch das von der FCL Holding AG behauptete Kaufrecht an den «Stierli-Aktien» verneinte das Gericht. Ebenso habe kein statutarischer Grund vorgelegen, Alpstaeg die Eintragung zu verweigern. Dass die Holding im Verfahren dennoch einen solchen Ablehnungsgrund geltend machte, bezeichnet das Urteil als «nachträglich konstruiert». Allein der Umstand, dass Alpstaeg durch das Aktienpaket zum Mehrheitsaktionär wird, reiche dafür nicht aus.

Und für den FCL um Verwaltungsrat und Aktionär Josef Bieri kommt es noch dicker: Die FCL Holding AG muss Alpstaeg insgesamt 208’474.50 Franken an vorgeschossenen Gerichtskosten und Parteientschädigung bezahlen. Zusätzlich trägt die Holding die weiteren Gerichtskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Alpstaeg ist der Entscheid ein weiterer Erfolg im Aktionärsstreit, der mittlerweile seit fast vier Jahren andauert. Im Juni 2025 landete er schon vor dem Luzerner Kriminalgericht einen Doppelsieg gegen den FCL. Dort wurde er vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung im Kontext seines Erwerbs der Mehrheit der Aktien der Stadion Luzern AG freigesprochen. Ebenfalls freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Nötigung. Hier ging es darum, dass der FCL behauptete, die FCL-Aktionäre hätten Alpstaegs Anspruch an den Stierli-Aktien nur darum anerkannt, weil er ihnen in zwei Mails gedroht haben soll. Das erstinstanzliche Urteil wurde von der Staatsanwaltschaft, dem FCL und vier weiteren Privatklägern angefochten.

Trotz Sieg: Alpstaeg bleibt gesprächsbereit

«Die Gerichte haben Bernhard Alpstaeg nun in allen relevanten Verfahren recht gegeben», stellt Sprecher Sacha Wigdorovits fest. Trotz des neuesten juristischen Erfolges sei Bernhard Alpstaeg jedoch weiter gesprächsbereit. «Das Angebot vom letzten Dezember steht weiterhin», betont Wigdorovits. Alpstaeg verlangt darin, dass ihm die 25 Prozent der Aktien vorbehaltlos zugesprochen werden. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll ein Sanierungskonzept erstellen und alle Verluste, die seit Herbst 2022 angefallen sind, sollen von den anderen Aktionären getragen werden. Zudem soll seine Reputation wiederhergestellt werden.

Im Gegenzug bietet er einen neuen Aktionärsbindungsvertrag an, in dem den übrigen grösseren Aktionären bei zentralen Fragen Mitspracherechte eingeräumt werden. Bei wichtigen Entscheiden soll auch eine Art Sperrminorität im Vertrag verankert werden für Aktionäre, die sich auch anteilsmässig an der Deckung der Verluste des FCL beteiligen.

Konkret Stellung zum Vorschlag genommen hat der FCL bisher nie. Das könnte sich nach dem Urteil ändern. Wigdorovits gibt zu bedenken: «Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist: Nun wissen alle Verwaltungsräte, dass sie ihr Amt eigentlich nicht legitim besetzen. Das bedeutet, dass alles, was sie nun machen, gravierende persönliche Folgen haben kann – juristisch wie finanziell.»

Der FC Luzern will das Urteil weiterziehen

Der FCL betont, weiterhin für Gespräche offen zu sein. Man sei «weiterhin offen, den Weg des Dialogs weiterzuführen». Diese Haltung hatte auch Michael Sigerist bereits in seinem Antrittsinterview als FCL-Präsident im November 2025 vertreten. Damals sagte er: «Wenn man etwas ohne Prozess lösen kann, ist es immer besser. Ich bin naiv und zuversichtlich genug, zu glauben, dass es eine Einigung in der Thematik geben kann.»

Gleichzeitig steht für den FC Luzern fest, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. «Wir werden innerhalb der vorgesehenen Frist gegen das Urteil Berufung einlegen», teilt der Klub auf Anfrage mit. «Wir haben das schriftliche Urteil zur Kenntnis genommen und werden dieses nun sorgfältig prüfen.»

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