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Stadt Luzern

Im Stadtparlament darf man so lange reden, wie man will – aber Achtung, wenn man sich im Ton vergreift

Im Grossen Stadtrat Luzern soll der Parlamentsbetrieb neu geregelt werden. Dazu gehören auch zusätzliche Disziplinarmassnahmen.
Der Grosse Stadtrat Luzern im Luzerner Rathaus.
Bild: Pius Amrein (24.10.2024)

Wer darf wann reden? Wann finden die Sitzungen statt? Was passiert nach der Einreichung einer Motion? Solche und viele weitere Fragen des Parlamentsbetriebs sind im Geschäftsreglement des Grossen Stadtrats Luzern im Detail geregelt. Nun soll das 70 Seiten lange Reglement umfassend revidiert werden. Die Geschäftsleitung des Stadtparlaments hat am Dienstag ihren Vorschlag präsentiert. Als Nächstes muss das Parlament selber noch der neuen Version zustimmen. Geplant ist, dass die neuen Regeln am 1. August in Kraft treten.

Mit der Totalrevision werden unter anderem mehrere parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre umgesetzt – etwa die Einführung einer zweiten Lesung oder die Eröffnungsrede durch das jüngste Parlamentsmitglied.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

Kontrolle der Stadtverwaltung : Der Grosse Stadtrat hat die Oberaufsicht über die Verwaltung. Er ist dafür verantwortlich, dass die Stadtverwaltung korrekt arbeitet, und muss beispielsweise auf Missstände hinweisen. Bisher war allerdings nicht im Detail geregelt, wie diese Aufsichtsfunktion wahrgenommen werden muss. Zwar statten die parlamentarischen Kommissionen den Verwaltungsabteilungen ab und zu einen Besuch ab. Doch es handelte sich meist nicht um systematische Kontrollen. Neu soll es ein klares Prüfprogramm geben. Damit soll eine systematische Grundkontrolle sichergestellt werden. Bisher oblag die Kontrolle jeweils der jeweiligen Fachkommission (so war etwa die Baukommission für das Baudepartement zuständig). Neu soll nur noch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission für die Oberaufsicht der Verwaltung verantwortlich sein. Sie erhält dafür neu ein Kommissionssekretariat.

Redezeit : Eine Beschränkung der Redezeit wie im Kantonsrat gibt es im Stadtparlament nicht. Im bisherigen Geschäftsreglement gab es aber die Möglichkeit, bei Bedarf entsprechende Regeln zu erlassen. Dieser Passus wird nun gestrichen. Die Geschäftsleitung schreibt dazu: «Auf eine Redezeitbeschränkung wird bewusst verzichtet, um den Charakter des Grossen Stadtrates als Parlament, das sich an der offenen Debatte orientiert, nicht zu gefährden.» Grundsätzlich seien aber alle Mitglieder angehalten, sich bei ihren Voten kurz zu fassen.

Disziplin : Der Ratspräsident oder die Ratspräsidentin kann einzelne Mitglieder massregeln – etwa wenn diese gegen Anstandsregeln verstossen oder beleidigende Äusserungen machen. Bisher konnte fehlbaren Personen lediglich das Wort entzogen werden. Neu hat das Ratspräsidium das Recht, jemanden für die restliche Sitzung auszuschliessen. Es handle sich um das «letzte Mittel», das im Idealfall nie verfügt werden müsse, schreibt die Geschäftsleitung.

Zweite Lesung : Bei besonders komplexen Geschäften kann die Beratung künftig in zwei separaten Sitzungen erfolgen. Die Möglichkeit einer «zweiten Lesung» ist neu explizit vorgesehen. Das macht beispielsweise dann Sinn, wenn es weitere Abklärungen braucht oder wenn sich die Parteien untereinander nochmals beraten müssen, bevor sie zur Schlussabstimmung schreiten.

Eröffnungsrede des jüngsten Ratsmitglieds: Wenn ein neu gewähltes Parlament erstmals zur Sitzung zusammenkommt, wird sie vom ältesten Ratsmitglied eröffnet und so lange geleitet, bis ein neues Parlamentspräsidium gewählt ist. Künftig soll nicht mehr die älteste, sondern die amtsälteste Person die Legislatur eröffnen. Und die Eröffnungsrede soll künftig vom jüngsten Ratsmitglied gehalten werden.

Kommissionen : Die parlamentarischen Kommissionen erhalten neue Namen. Die Baukommission wird zur Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission (BUK), die Bildungskommission wird zur Bildungs- und Kulturkommission (BKK), die Sozialkommission wird zur Sozial- und Sicherheitskommission (SSK), und die Geschäftsprüfungskommission wird zur Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK).

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